Pro Zukunft Aus- und Weiterbildung

Berufsbild

Industriemeisterinnen und Industriemeister sind operative Manager mit vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge. Sie sind verantwortlich für:

  • Planung, Steuerung, Überwachung und Optimierung der Produktionsprozesse
  • Einführung, Überwachung und Optimierung der Bestimmungen des Qualitätsmanagements
  • Führung von Arbeitsgruppen und Fertigungsteams mit Sach- und Personalverantwortung
  • Aufgaben in der Materialwirtschaft
  • Aufgaben im Einkauf
  • Aufgaben im Technischen Service
  • Aufgaben in Betriebslaboratorien
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Als Manager von Arbeitsgruppen sind Industriemeisterinnen und Industriemeister verantwortlich für:

  • Zielorientierte Führung und Koordination der Arbeitsgruppen;
  • Stabilisierung der Rahmenbedingungen für die Gruppenarbeit;
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des sozio-technischen Systems;
  • Mitarbeit bei Innovationen von Produkten, Technik- und Arbeitsorganisation;
  • Personalführung.

Soweit es ihnen möglich ist, sollten die Industriemeisterinnen und Industriemeister auf Änderungen in der Produktplanung mit geeigneten Maßnahmen reagieren und so die Arbeit der Gruppe stabilisieren.

Zusätzlich sorgen sie auf der technischen Seite für die Weiterentwicklung und Optimierung von Arbeitsmitteln und -verfahren, von Arbeitsabläufen und Arbeitsbedingungen.

Ihre soziale Kompetenz nutzen sie für die Förderung der individuellen Qualifikationen der Mitarbeiter und der Teamentwicklung.

Als Manager von Fertigungsteams fungieren die Industriemeisterinnen und Industriemeister bei der Arbeitsorganisation

  • als Werkstatt-Manager für die Planung, Steuerung und Optimierung ihres Bereichs
  • kompetente Führungskraft für die Personalführung, Arbeitsvorbereitung und Produktionsablaufplanung
  • Verantwortliche für die Qualifizierung und Beurteilung der ihnen anvertrauten Mitarbeiter, aber gleichzeitig auch in Abstimmung mit der Personalabteilung für die Einstellungen und andere Aufgaben im Rahmen des Personalwesens

Ziele des Lehrgangs

Das Ziel des Lehrgangs ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf die IHK Prüfung zur Erlangung des Titels Geprüfte Industriemeisterin / Geprüfter Industriemeister.

Aufbau des Lehrgangs. Ausbildungsinhalte

Unser Lehrgang zur Industriemeisterin / zum Industriemeister ist nach den Richtlinien der Prüfungsverordnung der IHK aufgebaut.

Er ist in systematische Module gegliedert. Die Module können entsprechend der individuellen Voraussetzungen und des persönlichen Bedarfs einzeln gebucht werden.

Wenn Sie bei der Auswahl der Module Hilfe brauchen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine individuelle Beratung. Den Kontakt können Sie hier herstellen.

Die folgende Aufstellung zeigt die Gliederung des Lehrgangs.

  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtmäßiges Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Pädagogische Ausbildung für Ausbilder in der Industrie
  1. Handlungsspezifische Qualifikation
  • Handlungsbereich Technik:

Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik

  • Handlungsbereich Organisation:

Betriebliches Kostenwesen
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

  • Handlungsbereich Führung und Personal:

Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Fachrichtung Metall

A. Teilnahme am Lehrgang

Personen, die am Lehrgang teilnehmen wollen, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fach zugeordnet werden kann, oder
  2. Bei fehlender Ausbildung: 3-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.

B. IHK Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung – Fachrichtung Metall

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fach zugeordnet werden kann.
  2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefolgt von einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufspraxis, oder
  3. Bei fehlender Ausbildung: Mindestens 4-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
  4. Ausbilder-Eignung-Zeugnis.
  1. Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen zusätzlich die beiden unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifend Basisqualifikation“
  2. zu den unter Punkt 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die in den Punkten A und B erwähnte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Industriemeisterin / eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 des IndMetMeistV 1997 des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) haben.

Abweichend von den in den Punkten B.1 und B. 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Den Wortlaut der Verordnung des BMJV über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Industriemeisterin / zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Metall (IHK) erreichen Sie über folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/indmetmeistv_1997/index.htm

Fachrichtung Elektrotechnik

A. Teilnahme am Lehrgang

Personen, die am Lehrgang teilnehmen wollen, müssen eines der untenstehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fach zugeordnet werden kann, oder
  2. Bei fehlender Ausbildung: 3-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.

B. IHK Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung

 

  1. Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Fach Elektrotechnik zugeordnet werden kann, oder
  2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefolgt von einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis, oder
  3. Bei fehlender Ausbildung: Mindestens 4-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
  4. Ausbilder-Eignung-Zeugnis.
  1. Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen zusätzlich die beiden, unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreiches Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
  2. zu den unter Punkt 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die in den Punkten A und B erwähnte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 des ElekMEistPrV 2004 des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) haben.

Abweichend von den in den Punkten B.1 und B. 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Den Wortlaut der Verordnung der BMJV über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Industriemeisterin / zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Metall (IHK) erreichen Sie über folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/elekmeistprv_2004/

Fachrichtung Mechatronik

A. Teilnahme am Lehrgang

Personen, die am Lehrgang teilnehmen wollen, müssen eines der untenstehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fach zugeordnet werden kann, oder
  2. Bei fehlender Ausbildung: 3-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.

A. IHK Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung

  1. Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatronikerin/ Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefolgt von einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis, oder
  3. Bei fehlender Ausbildung: Mindestens 4-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
  4. Ausbilder-Eignung-Zeugnis.
  1. Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen zusätzlich die beiden, unten stehenden Kriterien erfüllen.

  1. Erfolgreiches Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifend Basisqualifikation“, das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
  2. zu den unter Punkt 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die in den Punkten A und B erwähnte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Industriemeisterin /eines Industriemeisters – Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 des IndMechaAusbV des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Abweichend von den in den Punkten B.1 und B. 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Den Wortlaut der Verordnung der BMJV über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Industriemeisterin / zum Geprüftem Industriemeister Fachrichtung Mechatronik (IHK) erreichen Sie über folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/indmechaausbv/

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